des Instituts für Archäologische Wissenschaften als erste Anlaufstelle für Fragen rund um das dortige Studium
des Instituts für Archäologische Wissenschaften für eine Beratung mit Problemlösung in den Fächern und Studiengängen: Prof. Dr. Wolfgang Ebel-Zepezauer (wolfgang.ebel@rub.) und Prof.‘in Dr. Bärbel Morstadt (baerbel.morstadt@rub.de)
am Institut für Archäologische Wissenschaften = Studierendenvertretung in den Gremien der Fakultät, Ansprechpartner für alle Studierenden am Institut für Archäologische Wissenschaften.
Sollten Sie – wie knapp 16 % der Studierenden in Deutschland – aufgrund einer Behinderung oder chronischen Erkrankungen studienerschwerende Beeinträchtigungen haben, so lassen Sie sich dazu beraten. Es bestehen an der RUB z.B. Angebote zu barrierefreien PC-Arbeitsplätzen. Ggf. besteht für Sie zudem auch die Möglichkeit einer Anpassung der Lehr- oder Prüfungsform in Form eines Nachteilsausgleichs (vgl. HG § 64 Abs. 2 Nr. 5).
Ein Nachteilsausgleich wird auf Antrag und Grundlage eines ärztlichen Zeugnisses oder anderer geeigneter Unterlagen einzelfallbezogen gewährt. Anträge zum Nachteilsausgleich können von allen Studierenden gestellt werden, die einen Anspruch darauf haben.
Vereinbaren Sie am besten einen Beratungstermin im Beratungszentrum zur Inklusion (BZI) des AKAFÖ: www.akafoe.de/inklusion, tel.: 0234/32-11530, bzi@akafoe.de
und sprechen Sie Lehrende bzw. Prüfende im vertraulichen Rahmen der Sprechstunde an, z.B. die Inklusionsbeauftragte der Fakultät für Geschichtswissenschaften, PD Dr. Soi Agelidis (soi.agelidis@rub.de), oder die Fachstudienberater:innen (s.o.).
Planen Sie für die Beantragung eines Nachteilsausgleichs in Studium und/oder Prüfungen genügend Zeit ein.
für Studierende mit Beeinträchtigungen